Fast alles ist erlaubt

Schreien, toben, heulen, ärgern … Wie emotional darf man eigentlich sein? Eine Antwort drauf werde ich nicht geben. Willkommen in der Freiheit! Denn fast alles ist erlaubt. Es geht nur darum, was wir wollen und tun. Doch welche emotionale Freiheit wollen wir eigentlich?

Eine der klassischen Fragen, die ich bei meiner Tätigkeit als Trainer in die Kategorie »Wird immer wieder gefragt« eingeordnet habe, lautet: »Wie emotional darf ich sein?«

Mich erstaunt diese Frage jedes Mal aufs Neue und ich reagiere auch heute noch – je nach augenblicklicher Stimmung – entweder mit Erheiterung oder Unverständnis.

Es steht mir nämlich schlicht und einfach nicht zu, hierauf eine Antwort zu geben. Wollte ich diese Frage beantworten, dann müsste ich auch eine Antwort auf die Frage »Was darf ich?« liefern und das werde ich nicht tun. Warum nicht? Nun, weil ich mit der Antwort entweder eine Erlaubnis oder ein Verbot ausspreche. Warum sollte ich das tun? Damit landet ein Teil der Verantwortung für das, was Sie angeblich dürfen oder nicht dürfen, bei mir und ich habe keine Lust, diese Verantwortung für Sie zu übernehmen, nur weil Sie es selbst nicht können oder wollen. Ich habe in meinem Leben genug damit zu tun, die Frage zu beantworten, was ich will und was nicht und was ich darf oder nicht. Wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, älter als etwa fünfzehn oder sechzehn Jahre sind, dann sollte die Zeit, in der Ihnen jemand sagen muss, was Sie dürfen und was nicht, vorbei sein!

Willkommen in der Freiheit, willkommen im Leben! Und sofern Sie jetzt sagen: »Ja, aber es gibt doch immer noch einige Dinge, die ich nicht tun darf. Zum Beispiel kann ich nicht einfach hingehen und eine Bank ausrauben!«, dann empfehle ich Ihnen, während der nächsten Sätze eine Entscheidung zu treffen, zu welcher Seite Sie gehören wollen:

Selbstverständlich können Sie eine Bank ausrauben! Sie müssen nur währenddessen und aller Voraussicht auch danach den von sowohl von einer äußeren als auch einer inneren Instanz festgelegten und eingeforderten Preis bezahlen. Die äußere Instanz sind die Vertreter eines gesellschaftlichen Wertesystems, die Aufpasser, die darauf achtgeben, dass gegen keinen dieser Werte verstoßen wird. In einer Demokratie mit Gewaltenteilung sind dies die Exekutive und Judikative. Ob die dritte Gewalt, die Legislative es immer schafft, einen Wertekonsens zu formulieren, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Aber wenn das Ergebnis in Form einer Verordnung oder eines Gesetzes vorliegt, dann weiß jeder, was passiert, wenn er dagegen verstößt.

Spannender, weil komplexer wird diese Geschichte aus meiner Sicht jedoch bei der inneren Instanz, in unserem inneren Selbst, denn eine innere Gewaltenteilung gibt es nicht. Gesetzgebung, Aufpasser und Verwaltung sind hier eine Person, nämlich Sie! Und die innere Instanz ist natürlich der Verteidiger Ihres Wertesystems, der aufpasst, dass Sie selbst nicht dagegen handeln. Das ist der Aufpasser, der hier darauf achtet, dass Sie selbst nicht gegen einen Ihrer Werte verstoßen. Diesen Aufpasser können Sie Selbstachtung (spüren Sie den Zusammenhang mit »achtgeben«?) oder Gewissen nennen und Sie wissen genauso gut wie ich, dass ein gutes Gewissen ein sanftes Ruhekissen ist und ein schlechtes Gewissen sich körperlich mehr als unbehaglich anfühlt. Auch hier schlagen die somatischen Marker zu! Ist ja auch klar, denn mit einem schlechten Gewissen ist immer eine Emotion namens Scham verknüpft und jeder, der die schon einmal erlebt hat, weiß, dass sie sich wie jede andere Emotion auch körperlich ausdrückt!

Nochmals: Es geht nicht darum, was Sie dürfen oder können. Es geht nur darum, was Sie wollen und tun!

Im Seminar polarisiere ich die Gruppen in einer Art Ultra-Kurzzeit-Psycho-und-Werteanalyse normalerweise mit der Frage, wer der Anwesenden schon einmal ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens erhalten hat. Die Anzahl der Meldungen bewegt sich normalerweise nahe an der 100-Prozent-Marke. Wie auch die Zahl derer, die sich auf die nun folgende Frage »Wer hat sich darüber schon einmal geärgert?« melden.

Aber jetzt kommt’s: Die nächste Frage lautet »Worüber genau habt ihr euch geärgert?« und jetzt spaltet sich die Gruppe! In diejenigen, die sagen: »Ich habe mich über mich selbst geärgert. Das Tempo-dreißig-Schild stand ja da!« und in diejenigen, die sagen: »Ich habe mich geärgert über die Idioten und Abzocker von der Stadtverwaltung, die an der Stelle unbedingt eine Tempo-dreißig-Zone einrichten mussten und vor allem über die Polizei, die hier geradezu auf der Lauer lag!«

Spüren Sie, lieber Leser, den gewaltigen Unterschied in der inneren Haltung, der mit diesen beiden vollkommen unterschiedlichen Sätzen ausgedrückt wird? Nennen wir das Kind beim Namen: Die erste Gruppe zeigt Selbstverantwortung, die zweite Gruppe schiebt sowohl die Verantwortung für die zu erwartenden Konsequenzen, nämlich das Bußgeld als auch die Verantwortung für die Emotion, nämlich ihren Ärger, weg. Und zwar an eine Stelle, an die sie nicht gehört!

Merken Sie, wie es in Ihnen zu kribbeln beginnt? Spüren Sie gerne bei den nächsten Sätzen noch ein wenig weiter in sich hinein, da werden sich gleich bei einigen von Ihnen ein paar somatische Marker melden. Bringen die folgenden Aussagen Sie ein wenig auf die Palme?

»Lieber Verkehrsteilnehmer, da stand ein rundes weißes Schild mit roter Einfassung und einer großen schwarzen »30« darauf. Haben Sie das gesehen? Wenn ja, dann wissen Sie, was passiert, wenn Sie da mit Tempo achtzig durchbrettern und erwischt werden! Und wenn Sie es nicht gesehen haben, dann hätten Sie eben das tun sollen, was ein verantwortungsbewusster Mensch im Straßenverkehr zu tun hat, damit er andere nicht gefährdet, nämlich aufmerksam sein und aufpassen!«

»Ja, aber …«
Nichts: »Ja, aber …«! Das ist so.

Also:: Zur Freiheit gehören Verantwortung und Selbstverantwortung und wir unterhalten uns hier darüber, ob Sie dieser Haltung etwas abgewinnen können. Denn zur emotionalen Freiheit gehören immer untrennbar emotionale Verantwortung und emotionale Selbstverantwortung.

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