Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.businessvillage.de.  

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Video-, Audiodateien
  • PDF-Dokumente ohne Vorlesefunktion
  • Texte in nicht einfacher Sprache
  • Einige Bilder auf der Website haben keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext.
  • Manche Formularfelder haben kein korrekt zugewiesenes Label.
  • Fremdwörter und Akronyme sind noch nicht systematisch mit Sprachattributen oder Abkürzungsbeschreibungen ausgezeichnet.
  • Einige unserer Third-Party Implementierungen entsprechen in vielerlei Hinsicht noch nicht den Anforderungen (Text-Kontraste, Schriftgrößen, ARIA-labels, Alt-Texte, HTML Tags,…).
  • Unsere E-Mails sowie einige unserer Dateien, die wir zur Verfügung stellen, sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Angebote aus dritten Quellen (Youtube/Mediatheken), die durch den Anbieter nicht verändert werden dürfen/können
  • Aufgrund des Wesens der Produkte (Bücher, Artikel) können diese nicht in einfacher Sprache wiedergegeben werden
  • Keine/eingeschränkte technische Möglichkeit die Darstellungen im Shop zu beeinflussen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.08.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung und Informationen des Cloudbetreibsers/Hosters des Shops

Feedback und Kontaktangaben

Uber folgenden Kontakt können Sie Mangel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

BusinessVillage GmbH
Christian Hoffmann
Reinhäuser Landstrasse 22
37083 Göttingen


 info [at] businessvillage.de
+49 (0) 551 2099100


Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Datum der Veröffentlichung des Webshops 04/2021.
 

20.08.2025 Stand der Erklärung