
Deutschlands Unternehmer wissen zu wenig über die Künstlersozialabgabe! Wenn man Unternehmer nach der Künstlersozialabgabe fragt, erhält man meistens nur ein ratloses Schulterzucken zur Antwort.
Achtung, auch wenn das Thema von vielen Unternehmen missachtet oder belächelt wird, diese Abgabe kann Ihr Unternehmen ernsthaft gefährden!
Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Bemessungsgrundlage sind das an den selbständigen Künstler oder Publizisten bezahlte Honorar und die Nebenkosten (ausgenommen Reisekosten).
Das Problem, die meisten Verwerter wissen nichts von ihrer Abgabepflicht!
Die gravierenden Folgen der Tatsache, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, bekommen in letzter Zeit aber immer mehr unwissentlich abgabepflichtige Unternehmen zu spüren. Die Künstlersozialkasse sucht in Zeiten leerer Kassen verstärkt systematisch nach abgabepflichtigen Betrieben und Einrichtungen. Wer sich, auch aus Unwissenheit, nicht selbst bei der KSK meldet, riskiert neben eventuell anfallenden Nachzahlungen zudem noch ein Bußgeld. Das Bußgeld bis 5.000 Euro mag noch verkraftbar sein, aber Nachzahlungen in fünf- oder sechsstelliger Höhe sind keine unrealistische Zahlen und können Ihre Liquidität ernsthaft beanspruchen.