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27.11.2008

Tabuthemen sind die Sollbruchstellen für ein Unternehmen

von Ralph Kammermeier

„Nicht zu fassen, dass viele Mittelständler ihr Risikomanagement dem Zufall überlassen“, sagt Steuerberater Ralph Kammermeier von der Steuer- und Anwaltkanzlei Haubner, Schäfer & Partner. „Denn eigentlich haben sie den Ruf, alles ganz genau zu planen.“ Doch nach Ansicht von Experten ist Risikomanagement vor allem bei deutschen Familienbetrieben ein Tabuthema. Dabei sind es gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die als tragende Säulen der Wirtschaft gelten. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann sein Unternehmen laut Kammermeier rechtzeitig vor möglichen Gefahren schützen. Großer Aufwand ist dafür noch nicht einmal erforderlich. „Schon ein paar kleine Tipps sind ausreichend, um ein Notfallhandbuch anzulegen, in dem die Reaktionen auf mögliche Risiken klar geregelt sind“, sagt der Experte.

Das Problem: Krisen in kleinen und mittelständischen Unternehmen gibt es immer wieder und oft werden die Gefahren erst erkannt, wenn es zu spät ist. Wichtig sei deshalb, dass Unternehmen auf mögliche Risiken vorbereitet sind, um schnell eingreifen zu können, wenn sie eintreten. „Das gilt eben auch für eine Finanzkrise“, sagt Kammermeier. „Schließlich baut man Rettungsboote ja auch nicht in Sturmzeiten, sondern bei schönem Wetter, damit sie einsatzfähig sind, wenn es darauf ankommt.“ Nur ein Notfallplan kann hier helfen.

Abhängigkeiten vermeiden

Ein Beispiel ist etwa die Abhängigkeit von einem Hauptkunden. Denn was, wenn es beispielsweise zu Absatzschwierigkeiten kommt oder der Kunde sogar ganz ausfällt? Dann kann im schlimmsten Fall nicht nur der Umsatz einbrechen, sondern das ganze Unternehmen in der Existenz bedroht sein. „Wichtig ist, mehrere Auftraggeber zu haben und seine Auftragslage breit zu fächern“, sagt Kammermeier. „Außerdem sollten unbedingt die Verträge daraufhin überprüft werden, welche Maßen ergriffen werden können, wenn der Kunde beispielsweise nicht zahlt.“

Auf Konjunkturschwankungen vorbereitet sein

Konjunkturschwankungen sind ebenfalls ein Aspekt, der nicht unterschätzt werden sollte. Preissteigerungen bei Öl, Gas und Strom können den Winter so teuer wie nie zuvor machen. Dabei stöhnen Autofahrer schon heute beim Tanken und Unternehmer ächzen beim Bezahlen der Stromrechnung. Wenn die Benzinpreise explodieren und der Transportweg für Waren plötzlich doppelt so teuer wird, müssen Unternehmer mit erheblichen Mehrausgaben rechnen. „Häufig können sie Kosten aber nicht einfach durch einen Preisaufschlag an ihre Kunden weitergeben.“ erklärt Kammermeier. „Hier muss vorher schon nachgedacht werden, wo man in einem solchen Fall woanders Kosten einsparen kann.“

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Das gilt auch für Regressansprüche. So müssen Unternehmen beispielsweise feststellen, ob eine Innovation wirklich neu ist oder nicht. Dies gilt besonders in Zeiten, in denen technische und wissenschaftliche Verbesserungen mit einer unglaublichen Geschwindigkeit hervorgebracht werden. Hat ein Unternehmen, wenn auch nur aus Versehen, ein Patent verletzt, können erhebliche Strafen drohen, von denen die Schadensersatzzahlung nur eine ist. „Liquiditätsprobleme und eine hohe Verschuldung können folgen“, weiß der Experte.

Verantwortung für Produktschäden übernehmen

So auch etwa bei Schäden, die durch das Produkt eines Betriebs verursacht worden sind. Wer als Unternehmer ein Produkt auf den Markt bringt, ist dafür verantwortlich, dass Dritte dadurch nicht geschädigt werden. Für die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache oder für Schäden, die durch das Produkt entstanden sind, übernimmt der Hersteller die Verantwortung. Und das kann bedeuten, dass man sehr viel Geld verliert, etwa wenn die Schäden enorm sind.

Wenn der Chef stirbt

Risiken, die im Unternehmen selbst begründet liegen, sind jedoch genauso gefährlich, wie etwa eine schlechte Konjunktur oder unerwartete Veränderungen des Marktes. Das zeigt sich, wenn der Chef ganz unerwartet stirbt. In vielen mittelständischen Betrieben hat er meist nicht nur den alleinigen Kontakt zu den Kunden, sondern ist auch in Sachen Personal allein verantwortlich. Gründe, warum die Beziehungen zwischen Unternehmen und Abnehmern mit dem Wegfall des Mannes an der Spitze in vielen Fällen abrupt abbrechen und nur mit äußerster Anstrengung Anschlussaufträge hereingeholt werden können. Oft verschlechtert sich in einer solchen Situation die Auftragslage und der Personalbestand müsste reduziert werden – aber auch das kann nicht geschehen, denn ohne Chef können Kündigungen nicht ausgesprochen werden.

Zivilrechtliche Folgen nicht unterschätzen

„Testament und Ehevertrag gehören ebenfalls in den Notfallplan und sollten regelmäßig aktualisiert werden“, sagt Kammermeier. „Denn bei Unternehmenskrisen werden vor allem die zivilrechtlichen Folgen oft unterschätzt.“ Wenn zum Beispiel eine Erbengemeinschaft das Erbe antritt und in Besitz des Unternehmens kommt, sind vielfach Streit und langwierige Abstimmungen über Unternehmensentscheidungen die Folge. „Da der Chef nicht weiß, ob und wann Krisensituationen auftreten, muss er vor allem frühzeitig einen Vertreter oder Nachfolger bestimmen.“

Bei Unternehmerfamilien sollte zudem gewährleistet sein, dass zum Beispiel im Falle einer Firmeninsolvenz das private Familienvermögen nicht gefährdet wird, etwa weil die Ehefrau eine Bürgschaft unterschrieben hat. „Scheidung, Unterhalt der Kinder, Vorsorgevollmacht – alles das sind Aspekte, die ebenfalls bedacht werden müssen“, sagt Kammermeier. Eine individuelle Beratung sei unumgänglich, wenn man abgesichert sein will.

Kriterien der Risikobewertung

Für jedes Unternehmen ist es daher wichtig, sich über den Aspekt des Risikomanagements Gedanken zu machen. „Für Kreditinstitute stellt es jedoch eine ganz zentrale Funktion dar“, weiß auch Alfons Maierthaler, Vorsitzender der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling. Deshalb sei es nicht verwunderlich, dass das Risikomanagement von Banken und Sparkassen in enge rechtliche Rahmenbedingungen gegossen sei. Bestimmte Mindestanforderungen geben einheitliche Standards vor, die Risikoarten wie Adress-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken unterscheiden.

„Gleichzeitig gibt dieses Werk auch die Art und Weise vor, wie man sich periodisch wiederkehrend und anlassbezogen mit der Erkennung, Messung und Steuerung von Risiken auseinanderzusetzen hat“, so Maierthaler. Risikomanagement sei daher eher als ein kontinuierlicher Prozess und nicht als ein stichtagsbezogener Vorgang zu verstehen. Um eine effiziente Risikovorsorge zu gewährleisten, müssten laut Kammermeier zunächst die einzelnen Risiken identifiziert und beschrieben werden. Wovon hängt das Eintreten von Risikoereignissen ab? Lassen sich Frühindikatoren ableiten? Und welche Auswirkungen hat das Eintreten auf das Geschäft? „Diese und ähnliche Fragen sollten nach zwei Kriterien bewertet werden – der Eintrittswahrscheinlichkeit und der absehbaren Schadenshöhe.“

Im Idealfall sollte danach ein Notfallhandbuch angelegt werden, in dem Zuständigkeit und Vertretung bei Ausfall des Geschäftsführers klar geregelt sind. Zudem sollte es nicht nur Vollmachten sowie wichtige Schlüssel und Kennwörter enthalten, sondern auch über Betriebsgeheimnisse und „ungeschriebene Gesetze“ wie spezielle Kunden- oder Lieferantenvereinbarungen informieren. Notfallhandbuch erhöht Wahrscheinlichkeit einer optimalen Reaktion

„Die Existenz derartiger Pläne kann niemals eine Garantie dafür sein, dass auftretende Risiken oder Notfälle in der Praxis dann auch wirklich optimal gehandhabt werden“, weiß Maierthaler aus Erfahrung. „Sie erhöhen aber die Wahrscheinlichkeit einer bestmöglichen Reaktion und reduzieren somit die Schäden aus derartigen Situationen.“ Dies erkläre sich vor allem aus der Tatsache heraus, dass man sich zur Erarbeitung von Notfallplänen mit Risiken bewusst und strukturiert auseinandersetzen muss. Ein Prozess, der regelmäßig einen hohen Nutzen stifte und daher im wahrsten Sinne des Wortes „Geld wert“ sei, so Maierthaler.

Über den Autor

Ralph Kammermeier ist Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht bei der Steuer- und Anwaltskanzlei Haubner, Schäfer & Partner. Seine Spezialgebiete sind Betriebswirtschaft, Bilanzierung, Finanzierungen, Umsatzsteuer sowie internationales Steuerrecht. www.haubner-stb.de

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