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13.06.2005

Marktübersicht Paymentsyteme für Paid Content

von Marius Dannenberg

Im Content-Markt gibt es, abhängig von der Art der kostenpflichtigen Inhalte, eine Vielzahl von möglichen Abrechnungsmodellen. Die nachstehend aufgeführten findet man am ehesten bei Content und Payment Providern:

Der Vielfältigkeit des Content-Angebots kann also nur mit den entsprechend vielfältigen Abrechnungsmöglichkeiten Rechnung getragen werden. Deshalb müssen Zahlungssysteme für den Paid Content-Bereich nicht nur micropay mentfähig sein, sondern auch flexible Tarifierungsmöglichkeiten beinhalten. Welche Arten von Zahlungssystemen dabei generell in Frage kommen, wird im Folgenden geklärt.

Pay-per-Use: Besonders häufig trifft man auf diese nutzungsbezogene Variante. Der Nutzer zahlt in diesem Fall nur einmal für den Abruf einer Datei oder die Inanspruchnahme eines Services, und zwar unabhängig davon, wie langer er dazu braucht. Als Beispiele ließen sich hier Text- und Bilder-Downloads anführen. Der Versand einer einzelnen SMS kann ebenso leicht bepreist werden.

Pay-per-Time: Eher selten werden kostenpflichtige Inhalte zeitbezogen abgerechnet. Dabei zahlt der User im Minuten- oder Sekundentakt so lange, bis er den Download abbricht. Sinnvoll ist das z.B. bei der Teilnahme an einem Online-Game oder -Chat.
Abonnement: Wie im Print-Bereich kann der Nutzer ein bestimmtes, vorher definiertes Content-Angebot für den Zeitraum eines Monats oder eines Jahres abonnieren. Beispielhaft lassen sich hier die Online-Ausgaben von Zeitschriften und wöchentliche eMail-Newsletter anführen.
Bundles/Paketpreise: Bundles versprechen eine bunte Mischung an Leistung, die nicht immer klar definiert sind. Die differenzierte Zuordnung von Leistung und Preis ist nicht immer möglich. Deshalb wird das gesamte Leistungspaket abgerechnet.

Micropayment-Konzepte

Mittlerweile gibt es bereits sehr viele Bezahlverfahren, die zum Teil eigens für die Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte entwickelt wurden. Diese können in folgende Kategorien unterteilt werden:

  • Vorausbezahlte Bezahlverfahren
  • Inkasso-/Billingsysteme
  • Mobile Payment Systeme

Vorausbezahlte Bezahlverfahren

Diese Kategorie beinhaltet einerseits die vorausbezahlten elektronischen Geldbörsen, die wie die deutsche GeldKarte mit einem Chip ausgestattet sind. Dieser Chip kann mit Geldeinheiten vom Konto des Nutzers (auch über das Internet) aufgeladen werden, die dann durch den Abruf kostenpflichtiger Inhalte sukzessive entwertet werden. Die zweite Art vorausbezahlter Verfahren sind sog. Scratch Card-Systeme. Scratch Cards sind Rubbelkarten, die zu unterschiedlichen Preisen (z.B. 10, 20 oder 50 €) an verschiedenen Verkaufsstellen, z.B. am Kiosk oder in der Post, erhältlich sind. Der Nutzer kann auf der Rückseite der Karte eine 16-stellige Nummer freirubbeln, die er dann beim Einkaufen im Netz angibt. Das Geld ist nicht auf der Karte selbst gespeichert, sondern wird vom Anbieter des Scratch Card-Systems verwaltet. Immer wenn der Nutzer eine Zahlung autorisiert, wird der geforderte Zahlbetrag vom Guthaben auf der Karte abgezogen und dem Content-Anbieter gutgeschrieben. Bei den vorausbezahlten Verfahren können Transaktionskosten gesenkt werden, da bei der Zahlung kein direkter Zugriff auf ein Bankkonto stattfindet und dieses auch nicht extra geschützt werden muss. Zusätzlich braucht es keine Liquiditätskontrolle, denn das Guthaben kann vorausgesetzt werden. Da es sich meistens nur um geringe Beträge handelt, die auf dem GeldKarten-Chip oder im virtuellen Konto geladen sind, können die Sicherheitsanforderungen an die Systeme etwas untergewichtet werden. Das Verlustrisiko und auch die Verlustangst der Kunden ist gering im Vergleich zu Zahlungen mit der Kreditkarte. Positiv ist auch die Möglichkeit zu anonymen Zahlungen, die von vielen Kunden nicht nur bei den Erwachseneninhalten präferiert wird.

Inkasso-/ Billingsysteme

Auch bei diesen Verfahren gibt es in der Praxis zwei unterschiedliche Ansätze. Der eine setzt eine bestehende Rechnungsbeziehung des Kunden zu einem Telekommunikations- oder Internet Service Provider voraus, damit aufgelaufene Beträge mit der monatlichen Rechnung eingezogen werden können. Die einzelne Ausgestaltung solcher Inkassosysteme variiert von Anbieter zu Anbieter, wird aber bei der späteren differenzierten Analyse dieser Verfahren näher erläutert. Der zweite Ansatz basiert auf einer neu eingegangenen Rechnungsbeziehung des Kunden zu einem Drittanbieter (z.B. Firstgate), der das Zahlungssystem betreibt. Der Kunde registriert sich einmalig beim Anbieter und erhält ein Kundenkonto. Nutzt er dann ein kostenpflichtiges Angebot, werden die anfallenden Beträge im Konto gespeichert und einmal pro Monat gesammelt eingezogen. In beiden Fällen basieren die Inkasso-Verfahren auf einem zweistufigen Prinzip. Auf der ersten Stufe erfolgt nur die Buchung einer erfolgten Transaktion im Buchungssystem des Betreibers (Provider). Auf der zweiten Stufe erfolgt die abschließende Bezahlung. Der Vorteil an diesen Verfahren ist, dass sie den hohen Verwaltungsaufwand der einzeln abgerechneten Transaktionen vermeiden und somit sehr kostengünstig zu realisieren sind.

Mobile Payment Systeme

Zur Abrechnung kostenpflichtiger Web- oder WAP-Inhalte können auch mobile Bezahlverfahren genutzt werden. Mit der Einstellung des paybox-Bezahldienstes im Januar 2003 ist der mobile Bezahlmarkt in Deutschland jedoch wieder um einige Jahre zurückgeworfen worden. Vodafone ist nun der einzige Anbieter eines funktionsfähigen mobilen Micropayment-Systems. Dieses kann nur von Vodafone D2-Kunden genutzt werden, arbeitet also nicht wie paybox providerunabhängig. Ein für alle Kunden offenes mobiles Bezahlverfahren soll von der neuen Mobile Payment Services Association entwickelt werden. Gründungsmitglieder sind neben Vodafone (http://www.vodafone.com), Telefónica Móviles (http://www.telefonica.com), Orange (http://www.orange.com) und T-Mobile (http://www.t-mobile.de). Im Folgenden werden die einzelnen in Deutschland am Markt befindlichen Zahlungssysteme aus diesen drei Kategorien näher erläutert und anhand von vorher spezifizierten Kriterien bewertet.



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